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Das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und die Vorschriften der VOB regeln das private Baurecht.

Aufgrund meiner Erfahrungen im Mietrecht, wo immer wieder auch bautechnische Sachverhalte geklärt werden müssen, hat sich bei mir im Laufe der Zeit der Schwerpunkt des Baurechts gebildet.

Wie bei vielen anderen Rechtsgebieten, sind im privaten Baurecht zahlreiche juristische Formvorschriften enthalten. Schon im Vorfeld können hier entscheidende Fehler gemacht werden. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt vermeidet beim Auftraggeber einer Handwerksleistung oder der Errichtung eines Bauwerks ein böses Erwachen.

Richtiges Werkzeug, richtige Fragen, richtig Reagieren!