Nur der Profi knackt die Mietrechtsnüsse!
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich das Mietrecht als Schwerpunkt herauskristallisiert, da es gerade Anfang der 90er Jahre häufig zu Problemen auf Grund der Wohnungsnot kam.
Ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter. Ich halte es für wichtig, für beide Seiten tätig zu werden, um so zu wissen, welche Möglichkeiten die andere Seite hat und wie sie sich gegebenenfalls verhalten könnte.
Die anwaltliche Tätigkeit im Mietrecht hängt auch häufig davon ab, wie frühzeitig sich der Mandant entschlossen hat, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wie viele Rechtsgebiete in Deutschland ist auch das Mietrecht von vielen Formalitäten geprägt.
Schon der Inhalt einer Kündigung oder einer Mieterhöhung und auch deren Zugang sind häufig problematisch und sollten rechtzeitig mit einem Anwalt beratschlagt werden.
Gerade auf Vermieterseite ist das Kind häufig schon in den Brunnen gefallen, wenn der Vermieter seinen Anwalt kontaktiert.
Aber auch für den Mieter bestehen ähnliche Probleme (wirksamer Zugang einer Kündigung und deren Nachweis; Gestellung eines Nachmieters und ähnliches).
Auf Grund der häufig anzutreffenden bauseitigen Mängel einer Mietwohnung habe ich ebenso den Interessenschwerpunkt privates Baurecht.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltsverein (http://www.mietrecht.net/).