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Begründung der Vermieterkündigung bei Verzug mit Miete

Kündigt der Vermieter den Mieter außerordentlich(also fristlos), weil dieser mit mindestens 2 Mieten in Verzug ist, so reicht es, wenn der rückständige Betrag in der Kündigung genannt wird. Zudem muss noch der Verzug als Kündigungs-grund mitgeteilt werden.

Überhöhte Anforderungen stellt der BGH damit nicht
(BGH 22.12.2003, VIII ZB 94/03).