Kündigung des Arbeitsvertrages wg. Minderleistung möglich
Wer als Arbeitnehmer die berechtigten Erwartungen des Arbeitgebers an die Qualität seiner Arbeitsleistung nicht erfüllt, kann ordentlich gekündigt werden. Bleibt der AN deutlich unter den Durchschnittsleistungen vergleichbarer Kollegen, schöpft er seine Leistungsfähigkeit nicht aus und darf “gehen”. Der ArbG muss vor der Kündigung entsprechend abmahnen.(BAG 11.12.03)